Versicherung
Haftpflicht- und Unfallversicherung
Sie sind versichert gegen Schäden, die Ihr Mitarbeiter mit dem E-Bike bei Dritten verursacht und gegen Verletzungen des Mitarbeiters selbst. Als Arbeitgeber haben Sie sich vor Risiken für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter geschützt.
Gesetzliche Deckung
Sie sind versichert gegen Schäden, die Ihr Mitarbeiter als Fahrer des E-Bike bei Dritten verursacht und für die der Mitarbeiter verantwortlich gemacht werden kann.
Diese Schäden sind von der betrieblichen Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Warum? Das E-Bike wird als motorisiertes Fahrzeug betrachtet und ein durch motorisierte Fahrzeuge verursachter Schaden an Dritten wird von der betrieblichen Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Unfallversicherung für Zweiradfahrer
Der Mitarbeiter ist bei Verkehrsunfällen mit dem E-Bike gegen bleibende Schäden oder den Todesfall versichert und erhält in diesem Fall eine Vergütung.